Allgemeine Geschäfts- und Projektbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Vertragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Michael Braun IT-Beratung, nachfolgend MBR Consult genannt, Wangen im Allgäu über die Durchführung von Beratung und ähnlichen Leistungen erteilt werden

1.2. Die Berater und Beraterinnen der MBR Consult handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Namen und im Auftrag der MBR Consult. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die MBR Consult an sie herangetragen werden, gelten im Zweifel als der MBR Consult erteilt.

2. Umfang und Ausführung eines Auftrages

2.1. Gegenstand eines Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung, nicht ein Erfolg (Dienstleistungsvertrag). Diese setzt sich in der Regel insbesondere aus Vor-Ort-Tätigkeiten und Ausarbeitungszeiten zusammen. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater ausgeführt.

2.2. Aufträge und deren Änderung bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind unwirksam.

Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen werden von MBR Consult schriftlich bestätigt; der Vertragspartner hat unverzüglich schriftlich Einwendungen dagegen vorzubringen und ggf. zu widersprechen. Erfolgt dies nicht, gilt die Regelung entsprechend der schriftlichen Darstellung von MBR Consult.

2.3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der MBR Consult alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Vorgänge und Unterlagen, die erst während des Beratungsauftrages bekannt werden.

2.4. Die MBR Consult kann für die Beratung eines Kunden auch weitere Berater und Beraterinnen bennen, selbst wenn diese nicht in der Auftragsbestätigung genannt sind.

3. Beratungsunterlagen

3.1. Alle im Zusammenhang mit Beratungsaufträgen entstehenden Spezifikationen, Konzepte und Notizen haben schriftlich zu erfolgen und werden dem Kunden ausgehändigt. Existieren solche Unterlagen, sind ausschließlich diese maßgebend; zusätzliche mündliche Erklärungen sind für die MBR Consult unverbindlich.

3.2. Sowohl die MBR Consult als auch der Kunde sind verpflichtet, die im Rahmen von Beratungsaufträgen von der MBR Consult gefertigten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden.

3.3. Im übrigen bedarf die Weitergabe von Unterlagen, die die MBR Consult im Rahmen von Beratungsaufträgen für Kunden gefertigt hat, an Dritte (nicht MBR Consult, nicht Kunde) die schriftliche Zustimmung der MBR Consult. Gleiches gilt analog für Unterlagen die Kunden der MBR Consult überlassen haben.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Bei Mängeln der Beratung oder der Beratungsunterlagen, wird die MBR Consult nach Aufforderung durch den Kunden, innerhalb angemessener Frist, die notwendigen Nachbesserungen oder Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen.

4.2. Verbleiben trotz erfolgreicher Nachbesserung Mängel oder sieht der Kunde weiterhin Nachteile für sich, kann nur bei grob fahrlässigem Handeln Schadensersatz verlangt werden. Das gilt auch, wenn notwendige Nachbesserungen trotz erneuter Aufforderung durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Nachfrist (§326 BGB) nicht erbracht worden sind.

4.3. Die vorstehende Beschränkung auf Haftung für vorsätziches oder grob Fahrlässiges Handeln gilt auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten auf Seiten der MBR Consult nachweisbar entstanden sind.

5. Schweigepflicht

5.1. Die MBR Consult und alle von ihr eingesetzten und beschäftigten Personen verpflichten sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, über alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für Kunden bekannt werden, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit für Kunden oder die MBR Consult, Stillschweigen zu bewahren.

6. Vertragsdauer

6.1. Ein Vertrag wird bis zur vollständigen Beendigung eines Auftrags abgeschlossen.

6.2. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein die MBR Consult berechtigender Grund für fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nach 2.1. bis 2.4. trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt.

6.3. Endet der Beratungsvertrag vorzeitig, hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen in jedem Fall vertragsgemäß zu vergüten. Das Recht des Kunden Schadensersatz und Ersatz weitergehender Aufwendungen geltend zu machen bleibt davon unberührt.

7. Vergütung

7.1. Die MBR Consult wird dem Kunden die vereinbarte Vergütung für die Beratungsleistungen vierzehntägig in Rechnung stellen. Die Zahlungen erfolgen auf eines der Bankkonten der MBR Consult. Die Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, sofort bei Erhalt fällig. An Berater oder Beraterinnen kann nur direkt gezahlt werden, sofern eine entsprechende, schriftliche Inkassovollmacht vorliegt.

7.2. Im einzelnen und schriftlich genau festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden), die aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden können, sind voll zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn schriftlich vereinbarte Beratungszeiten mindestens 5 Arbeitstage vorher vom Kunden abgesagt werden. Im übrigen gelten die Vorschriften über die Gegenleistung bei Unmöglichkeit oder sonstigem Wegfall der Erfüllung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der MBR Consult, Wangen im Allgäu.

9. Salvatorische Klausel

9.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder die Lücke erkannt hätten.